SICHER?
WÄHLEN SIE VORHER GUT AUS, WO SIE KAUFEN!
Laut kancellár.hu variiert die Sicherheit der
elektronischen Handelsplätze und ihre Konformität mit den verschiedenen
gesetzlichen Regelungen in Ungarn sehr stark!
- Mehr als 90% der untersuchten Webseiten empfängt unverschlüsselte Benutzernamen, Passwörter und sonstige
empfindliche Daten. Eine Ausnahme hiervon stellen nur die Daten von
Kreditkartentransaktionen dar, die direkt auf die Bank-Server gelangen. Die
Kaufvorgänge haben sich in mehreren Fällen als entwendbar erwiesen, was zum
Heraussickern von Daten und zum Diebstahl der Identität des Benutzers führt.
- In den meisten Fällen mangelt es gänzlich oder
zumindest teilweise an einer Informierung der Kunden bezüglich der
Geltendmachung ihrer Interessen. Die Datenschutz-Policies sind unvollständig,
ein Großteil der Datenverwalter versäumte es, seine Tätigkeit beim
Datenschutzbeauftragten - zwecks Registrierung - anzumelden.
- Letztschließlich können wir feststellen, dass die
Käufer darüber hinaus, dass sie selbst für eine aktualisierte und sichere
Computerumgebung sorgen müssen (Firewall, Viren- und Spywareschutz etc.), der
Wahl des Händlers mehr Aufmerksamkeit schenken sollten. Bei einem schlecht
gewählten Webshop kann es vorkommen, dass ihre Daten Dritten zur Verfügung
gestellt oder wegen einer unverschlüsselten Datenverbindung oder der Wahl eines
schwachen Passwortes ihre ID-Nummern missbraucht werden.
Budapest, 8. Dezember 2008 - Vor dem
Beginn des vorweihnachtlichen Runs haben die Sicherheitsexperten der kancellár.hu
Zrt. die Informationssicherheit und die Datenschutzkonformität von einem Duzend
elektronischer Handelsplätze (Webshops, Webgeschäfte, virtuelle Warenhäuser
usw.) unter die Lupe genommen und kamen zu einem überraschenden Ergebnis.
Im Rahmen der in der 2. Novemberhälfte stattgefundenen
Untersuchungen besuchten die Informations- und Datensicherheitsexperten 12
bedeutende virtuelle Warenhäuser, die durch eine unabhängige Organisation
ausgewählt wurden und in den folgenden Bereichen tätig sind:
-
Handel mit Büchern
- Unterhaltungselektronik, Informationstechnik
- Gastronomie
- Elektronische Zahlungslösungen
-
Auktion
- Reisen
- Handel mit Lebensmitteln
Die Erhebungen erfolgten mit Hilfe von Probekäufen, bei
denen die Experten den Kaufvorgang und die Sicherheit der sichtbaren Teile der
Systeme analysierten.
„Die kancellár.hu sieht seit ihrer Gründung die
Verbreitung der Informationssicherheitskultur als ihre Mission an und auch
unsere vorliegende Erhebung dient diesem Zweck. Wir wollen die Betreiber von
Webshops dazu anregen, solche Systeme aufzubauen, mit denen sie die Daten ihrer
Kunden und ihre eigenen Daten schützen können. Außerdem wollen wir die Käufer
darauf hinweisen, wie wichtig es ist, einen sicheren Händler zu wählen." -
sagte Péter Papp,
der Generaldirektor der Firma.
Unverschlüsselte Daten
Ziel der technologischen Analysen war es,
Umsetzungsmängel zu erfassen, von denen die unverschlüsselte Datenkommunikation
einer der kritischsten ist. „Von den untersuchten Systemen nutzt nur eins eine
verschlüsselte (SSL - Secure Socket Layer) Datenverbindung bei der
Registrierung der Kunden und beim Einloggen. Bei allen übrigen Warenhäusern
sind die Käuferdaten, wie die Benutzer-ID, die Lieferadresse, die
E-Mail-Adresse, das Passwort usw. im Internet leicht abhörbar unterwegs" -
unterstich Attila Bártfai, der Direktor für Geschäftsentwicklung der Firma und
Leiter der Erhebung. „Als Positivum kann herausgehoben werden, dass in den
Fällen, wo sich der Käufer für die Zahlung mit Karte entschied, die finanzielle
Transaktion auf dem durch die Bank betriebenen Server stattfindet, wohin die
Daten verschlüsselt gelangen." - fügte er hinzu. Weitere Merkmale:
- Zur Komplexität von Passwörtern geben alles in
allem 30% der Shops eine Empfehlung ab (wie viele und welche Zeichen das
Passwort enthalten sollte).
-
Die Webplätze für Auktionen sind in dieser
Hinsicht sichtbar strenger, sie lassen keine zu kurzen oder leicht erratbare
Passwörter zu.
- Die Shops schützen die Passwörter der Benutzer
nicht gegen Wörterbuchangriffe, die Benutzer-ID wird nicht ausgeschlossen und
es sind keine Warteschleifen bei 3-4 erfolglosen Anmeldeversuchen mit einem
falschen Passwort eingebaut.
-
Ein Teil der Shops reagiert empfindlich auf den Diebstahl eines Vorgangs, mit dessen Hilfe
man an Berechtigungen und Daten anderer Benutzer gelangen kann. Gegen dieses
Problem kann man sich durch Benutzereinträge im Forum des Betreibers und durch
entsprechende Ausfilterung der Produktbewertungen schützen.
- Viele Webshops lassen gefährlich viele
Anwendungen auf einem für den Verkauf aufgestellten Server laufen. Kancellár.hu
empfiehlt, die zum Betrieb des Shops nicht unbedingt erforderlichen Anwendungen
zu löschen oder auf einen anderen Netzwerkserver zu installieren, um äußere
Angriffe erfolgreich zu vermeiden. Bei den Untersuchungen trafen wir auf den
Shopservern Postfachserver, Namenserver, Dateitransfers, VPN, Fernmanagement,
Zeitserver und leere Webserver an.
Gesetzeskonformität - schwache Ergebnisse
Der 2. Hauptfokus der Untersuchungen lag auf der
Gesetzeskonformität der Web-Warenhäuser, d.h. der Einhaltung der folgenden
Gesetze:
Gesetz Nr.
CVIII von 2001 über einzelne Aspekte des elektronischen
Geschäftsverkehrs sowie der Dienste der Informationsgesellschaft (im
Weiteren: Eker-Gesetz)
- Jedes der untersuchten
Web-Warenhäuser wird seiner im Eker-Gesetz vorgesehenen
Veröffentlichungspflicht gerecht. Auf den untersuchten Webseiten sind die in
diesem Gesetz vorgeschrieben inhaltlichen Elemente zu finden.
Regierungsverordnung Nr. 17/1999 (05.02.) über Vertragsabschlüsse
im Fernabsatz (im Weiteren: Verordnung)
-
Die laut Regierungsverordnung Nr. 17/1999
(05.02.) über Vertragsabschlüsse im
Fernabsatz verbindliche Informierung wurde von den meisten
Web-Warenhäusern zugänglich gemacht.
-
Das Problem ist jedoch, dass es im Falle der
Bestimmungen, die auf die Geltendmachung der Interessen der Verbraucher/Käufer
zielen - wie das Rücktrittsrecht und die Bedingungen für seine Ausübung, die
Geltendmachung von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen, die Stelle für die
Geltendmachung von Einwänden -, vorkommt, dass die Informationen entweder ganz
fehlen, sehr lückenhaft sind oder nur nach längerem und zielgerichtetem Suchen
auffindbar sind.
Gesetz LXIII
von 1992 über den Schutz der
persönlichen Daten und die Öffentlichkeit der Daten von öffentlichem Interesse
(im Weiteren: DSG)
-
Die Befolgung der Vorschriften des
Datenschutzgesetzes zeigte bei den einzelnen Web-Warenhäusern den größten
Unterschied. Allgemein ist feststellbar, dass die Anbieterkein
besonders großes Gewicht auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften legen
(Anmerkung: die Anwendung von Zwangsmaßnahmen und Sanktionen ist im Bereich des
Datenschutzes nicht so stark und so allgemein ausgeprägt).
- Ein Drittel der
untersuchten Web-Warenhäuser verfügt über keine Datenschutzinformationen,
ein Drittel hat nur kurze (sog. „Muster-") Datenschutzrichtlinien erstellt (den
Text der Rechtsvorschrift teilweise übernehmend, aber nichts konkretisierend)
und lediglich ein Drittel hat unter Beachtung der Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes eine entsprechende, alle durch die Rechtsvorschrift
vorgeschriebenen inhaltlichen Elemente regelnde Datenschutz-Policy erstellt.
-
Nach dem Datenschutzgesetz muss im
Datenschutzregister die Datenverwaltung angemeldet werden, die Daten von
Personen enthält, die mit dem Datenverwalter in einem Arbeits-,
Mitgliedschafts- oder Lehrverhältnis oder im Kundenkontakt stehen. Falls aber
der Datenverwalter beispielsweise zum Versenden eines Newsletters oder beim
Betrieb eines Forums persönliche Daten verwaltet, ist er verpflichtet, dies dem
Datenschutzbeauftragten zwecks Registrierung anzumelden. Zwei Drittel der untersuchten
Web-Warenhäuser hat dies im Datenschutzregister nicht angemeldet.
Erhebungsbedingungen
und weitere Pläne
Die Mitarbeiter von kancellár.hu arbeiteten
nach einer vorherigen Rechtsabstimmung in dem vom Gesetz festgelegten Rahmen.
Die Untersuchungen konnten nicht gleichwertig sein mit einem professionell
durchgeführten ethischen Hackingtest, da die Experten die vom System
eingeräumten Befugnisgrenzen nicht überschreiten durften.
Die Untersuchung der elektronischen
Handelsplätze bildet die erste Station einer Reihen von Untersuchungen.
Kancellár.hu wird im nächsten Jahr ihre in verschiedenen Bereichen erstellten
Erhebungen regelmäßig publizieren!